B - Mindestalter 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren.
Auch mit Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
- Die Klasse B setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
- Die Klasse B beinhaltet die Führerscheinklassen AM und L.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
- 20 Fragen Grundwissen
- 10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
- 10 Fragen Grundwissen
- 10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 6
Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
- Grundfahraufgaben (3 Stück)
- Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
- Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- biometrisches Passfoto
- Sehtest (Optiker genügt)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.