B196 - Mindestalter 25 Jahre
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnis B196 dürfen Sie Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.
ACHTUNG:
Mit der Fahrerlaubnis B196 dürfen Sie Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.
ACHTUNG:
- Der Geltungsbereich ist nur innerhalb Deutschland!
- Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre erforderlich!
Theoretischer Teil
Grundstoff: keiner
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Praktischer Teil
gesetzlichen Mindestpflichtstunden:
-
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung:
keine
keine