C - Mindestalter 21 Jahre (18 J. bei Grundqualifikation § 4 I Nr 1 BKrFQG oder Berufsausbildung)
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.
Die Klasse C setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Die Klasse C beinhaltet die Führerscheinklasse C1, L, AM
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:
- bei Vorbesitz der Klasse B 10 Doppelstunden
- bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1 4 Doppelstunden
- bei Vorbesitz der Klasse D 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz Klasse B (10 Stunden) davon:
- 5 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz Klasse C1 (5 Stunden) davon:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden Nachtfahrt
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den
persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt
abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung (37 Fragen) davon:
- 10 Fragen Grundwissen
- 27 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Abfahrtskontrolle
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.