C1 - Mindestalter 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Die Klasse C1 setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Die Klasse C1 beinhaltet die Führerscheinklasse L, AM
Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr, danach ist sie auf
5 Jahre befristet.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:
- bei Vorbesitz der Klasse B 6 Doppelstunden
- bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung (30 Fragen) davon:
10 Fragen Grundwissen
20 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5
wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Abfahrtskontrolle
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr,
- danach ist sie auf 5 Jahre befristet.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.