C1E - Mindestalter 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1E darf man die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Die Klasse C1E setzt die Führerscheinklasse C1 voraus.
Die Klasse C1E beinhaltet die Führerscheinklasse BE
Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr, danach ist sie auf 5 Jahre befristet.
Theoretischer Teil
keiner
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse C1 (5 Stunden) davon:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden Nachtfahrt
gesetzliche Mindestpflichtstunden, wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert wird (8 Stunden) davon:
4 Fahrstunden Überland (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 3 Fahrstunden Zug)
2 Fahrstunden Autobahn (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 1 Fahrstunde Zug)
2 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 0 Fahrstunden Solofahrzeug, 2 Fahrstunden Zug)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung:
keine
Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Verbinden oder Trennen
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr,
- danach ist sie auf 5 Jahre befristet.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.