CE - Mindestalter 21 Jahre (18 J. bei Grundqualifikation § 4 I Nr 1 BKrFQG oder Berufsausbildung)
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse CE darf man die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.
Bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.
Die Klasse CE setzt die Führerscheinklasse C voraus.
Die Klasse CE beinhaltet die Führerscheinklasse C1E, BE, T
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse C (10 Stunden) davon:
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Nachtfahrt
gesetzliche Mindestpflichtstunden, wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert wird (14 Stunden) davon:
8 Fahrstunden Überland (davon 3 Fahrstunden Solofahrzeug, 5 Fahrstunden Zug)
3 Fahrstunden Autobahn (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 2 Fahrstunden Zug)
3 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 0 Fahrstunden Solofahrzeug, 3 Fahrstunden Zug)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den
persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt
abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung (30 Fragen) davon:
10 Fragen Grundwissen
20 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
(dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Verbinden oder Trennen
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.