L - Mindestalter 16 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L darf man Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, fahren. Diese Zugmaschinen dürfen eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht übersteigen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge dürfen die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht übersteigen. Kombinationen mit Zugfahrzeug und Anhänger dürfen ebenfalls nicht mehr als 25 km/h fahren.
- Die Klasse L setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
- 20 Fragen Grundwissen
- 10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung:
- keine
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- biometrisches Passfoto
- Sehtest (Optiker genügt)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.