T - Mindestalter 16 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse T darf man Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern), fahren. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Klasse T setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Die Klasse T beinhaltet die Führerscheinklassen L, AM
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 6 Doppelstunden
Praktischer Teil
Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den
persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt
abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
- 20 Fragen Grundwissen
- 10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
- 10 Fragen Grundwissen
- 10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 6.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
- Abfahrtskontrolle
- Verbinden oder Trennen
- Grundfahraufgaben (1 Stück)
- Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- biometrisches Passfoto
- Sehtest (Optiker genügt)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.